Zur Erinnerung an Ernst Fischer

Göttingen, 7. Mai (jm) - Wie erst jetzt in der freien Presse Göttingens mitgeteilt werden kann, befindet sich unter den Göttingern und Göttingerinnen, die durch die NS-Gewaltherrschaft ihr Leben als politisch Verfolgte verloren, auch Ernst Fischer. Der damals 25jährige Feinmechaniker wurde am 3.2.1940 in der Hinrichtungsstätte Berlin-Plötzensee enthauptet. Er war damit einer von insgesamt 2915 Menschen, die seit 1933 an diesem Ort ihr Leben verloren.

Dank der Gründlichkeit seiner Henker sind uns nur wenige Spuren des kurzen Lebens von Ernst Fischer bekannt. In den 30er Jahren war er Mitglied eines kommunistischen Jugendverbandes und agierte ab 1934 in dem damals noch nicht von den Nazis beherrschten Saarland. Den dortigen Behörden fiehl er als Verteiler der "Jungen Garde" auf, die er auch in Göttingen illegal hergestellt und verteilt haben soll. Das Leben des mittlerweile zur Wehrmacht eingezogenen Fischer beendete der am 21.12.1939 ergangene Urteilsspruch. Dort heißt es: "Der Angeklagte Fischer wird wegen Landesverrats und Fahnenflucht zum Tode und zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt". In der Konsequenz des Denkens der NS-Blutrichter war für Fischer damit der "dauernde Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte" und der "Wehrwürdigkeit" verbunden.

Es muß ein vordringliches Ziel sein, die furchtbaren Juristen, die dieses und tausende ähnlicher Urteile gefällt haben, zu verfolgen. In bezug auf Ernst Fischer bleibt die Forderung an ein zukünftiges Allgemeinwesen, die Erinnerung an ihn und all die anderen aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen Verfolgten, in würdiger Weise lebendig zu halten.

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