NS-Sportorganisationen verboten

Berlin, (red) -Der "Nationalsozialistische Reichsbund für Leibesübungen" (NSRL) ist per Gesetz durch die "Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces" (SHAEF) verboten. Das SHAEF-Gesetz Nr. 5 vom 18. September 1944 verfügt die Auflösung und das Verbot der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (NSDAP) und ihrer Gliederungen. Unter den verbotenen Organisationen ist der NSRL als Nr. 42 aufgeführt.

[zurück] [weiter] [grafische Übersicht] [Inhalt] [Seite drucken] [Fenster schließen]